Download PDF Allgemeine Geschäftsbedingungen (140 KB)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

Know-Center GmbH
Research Center for Data-Driven Business & Big Data Analytics

FN 199685 f
Sandgasse 36/4
8010 Graz

Im Folgenden “Know-Center”

vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Bernecker, MSc.

  1. Geltung

    1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen der Know-Center GmbH (im Folgenden: Know-Center), insbesondere Forschungs-, Consulting- und Programmierleistungen, Veranstaltungen (Kongresse, Messen, Trainings, Workshops etc.) sowie sämtliche über eine Plattform zur Verfügung gestellte Dienste (SaaS-Dienste) und Produkte, sohin für sämtliche Geschäftsbeziehungen des Know-Centers.
    2. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten diese AGB auch für alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erteilten zukünftigen Aufträge, insbesondere für mündlich erteilte Zusatz- und/oder Ergänzungsaufträge.
    3. Bei widersprüchlichen Regelungen gehen schriftliche Individualvereinbarungen zwischen dem Know-Center und dem Vertragspartner diesen AGB vor. Sollte das Know-Center spezifische AGB für Teilbereiche, wie insbesondere Forschungs-, Consulting- und Programmierleistungen, Veranstaltungen (Kongresse, Messen, Trainings, Workshops etc.) sowie sämtliche über eine Plattform zur Verfügung gestellte Dienste (SaaS-Dienste) und Produkte, verwenden, so gehen im Falle zusätzlicher bzw. widersprüchlicher Regelungen die spezifischen AGB den gegenständlichen AGB vor. Subsidiär bleibt die Geltung der gegenständlichen AGB erhalten.
    4. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit unter know-center.tugraz.at/agb/ eingesehen und abgerufen werden.
    5. Das Know-Center behält sich das Recht vor die ABG im Falle geänderter Gesetzeslage oder Rechtsprechung bzw. bei Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse entsprechend abzuändern. In diesem Fall wird der Kunde in angemessener Frist vorab schriftlich bzw. elektronisch verständigt. Erfolgt seitens des Kunden binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine schriftliche Kündigung, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil.
    6. Abweichende Vertragsbedingungen des Vertragspartners, insbesondere AGB sowie Einkaufsbedingungen des Vertragspartners, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Know-Center diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Andere Vertragsbedingungen des Vertragspartners gelten daher nur, sofern das Know-Center diese vorab schriftlich ausdrücklich anerkennt.
  2. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

    1. Sämtliche Angaben und Angebote des Know-Centers zu den dargebotenen Leistungen sind – sofern schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wurde – unverbindlich und freibleibend. Eine hierzu ergangene Bestellung des Vertragspartners, gilt als verbindliches Anbot an das Know-Center. Der Vertrag tritt entweder mit Unterfertigung eines schriftlichen Vertrags durch beide Vertragsparteien oder mit elektronischem oder postalischem Zugang einer Auftragsbestätigung des Know-Centers and den Vertragspartner oder konkludent durch Beginn mit der Leistungserbringung durch das Know-Center in Kraft. Im Falle eines schriftlich ausdrücklich verbindlich formulierten Angebots, tritt der Vertrag sofort mit Auftragsbestätigung des Vertragspartners in Kraft.
    2. Die Vertragsdauer ergibt sich aus den jeweiligen Einzelverträgen.
    3. Bei Verträgen die auf Dauer angelegt sind und deren Inhalt ein mehrmaliger sich wiederholender Leistungsaustausch ist (Dauerschuldverhältnis), kann der Vertrag von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden. Für die Rechtzeitigkeit gilt das Datum der Absendung bzw. des Poststempels.
    4. Darüber hinaus kann der Vertrag von jeder Vertragspartei aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Wichtige Gründe liegen insbesondere in der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie in der Abweisung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Vorliegens kostendeckenden Vermögens. Die außerordentliche Kündigung kann von jeder Vertragspartei schriftlich oder per E-Mail erklärt werden.
  3. Vertragsgegenstand, Zahlungskonditionen

    1. Der Vertragsgegenstand sowie die Zahlungskonditionen ergeben sich aus den in den jeweiligen Einzelverträgen getroffenen Vereinbarungen; subsidiär gelten diese AGB.
    2. Außer in Fällen unentgeltlicher Zurverfügungstellung von Dienstleistungen, verpflichten sich die Vertragsparteien, die vereinbarten Entgelte entsprechend den Einzelverträgen zu bezahlen.
    3. Soweit der Vertragspartner über die vereinbarten Dienste hinausgehende Leistungen des Know-Centers in Anspruch nimmt, werden diese basierend auf dem individuell vereinbarten Entgelt gesondert in Rechnung gestellt.
    4. Die vereinbarten Entgelte verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, in Euro exklusive der in Österreich vorgeschriebenen gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Gebühren und Steuern (insbesondere USt) werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbehörden darüber hinaus nachträglich Steuern oder Abgaben für die vom Know-Center erbrachten Leistungen vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Vertragspartners.
    5. Die Entgelte sind jeweils mit Rechnungsstellung fällig. Das Know-Center behält sich für den Fall des Zahlungsverzugs das Recht vor, die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufzuschieben bzw. unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
    6. Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Zinsen als vereinbart.
    7. Der Vertragspartner hat dem Know-Center als weiteren Verzugsschaden auch die entstandenen Mahn- und Betreibungskosten, auch von allenfalls beauftragten Rechtsvertretern oder Inkassobüros, zu ersetzen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Vertragspartner pro erfolgter Mahnung einen pauschalen Unkostenbeitrag von € 20,00 netto zu bezahlen.
    8. Gegenforderungen seitens des Vertragspartners können – selbst wenn sie aus dem gleichen Vertrag oder dessen Anfechtung herrühren – nur dann mit Forderungen des Know-Centers aufgerechnet werden, sofern die betreffende Gegenforderung vom Know-Center ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurde oder ein rechtskräftiges Urteil gegen das Know-Center vorliegt.
    9. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist das Know-Center berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
    10. Das Know-Center ist bei entgeltlichen Verträgen berechtigt, einen Monat nach schriftlicher Mitteilung an den Vertragspartner eine marktkonforme/marktorientierte Anpassung der vereinbarten Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese dem Vertragspartner zumutbar ist.
    11. Die Entgeltanpassung erfolgt auf Basis des monatlich von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex (Basisjahr 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index. Basiszahl für die Indexberechnung ist der Monat des Vertragsabschlusses. Sofern die Indexschwankung 3 % übersteigt, erfolgt die Wertanpassung zum 1. Jänner des Folgejahres. Die Nichtgeltendmachung der Indexanpassung bedeutet keinen Verzicht auf die Geltendmachung derselben. Indexanpassungen der Entgelte berechtigen den Vertragspartner des Know-Centers nicht zur außerordentlichen Kündigung.
  4. Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des Vertragspartners

    Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle Maßnahmen des Know-Centers, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, zu unterstützen und selbst alle zur Leistungserbringung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die nicht im Leistungsumfang des Know-Centers enthalten sind. Der Vertragspartner hat alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht zu erfüllen, dass die Leistungen nicht behindert oder verzögert werden. Beistellungen und Mitwirkungen des Vertragspartners erfolgen grundsätzlich unentgeltlich.

  5. Substitut

    Das Know-Center ist befugt, sich zur Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrages eines Substituten zu bedienen. Es wird mit diesen, in seinem eigenen Namen und auf eigene Rechnung, schriftliche Vereinbarungen treffen, die die Einhaltung aller Bestimmungen dieses Vertrages gewährleisten. Der Auftragnehmer haftet für das Verschulden aller Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Vertragsverpflichtungen bedient, in gleichem Umfang wie für eigenes Verschulden.

  6. Gewährleistung / Haftung

    1. Das Know-Center verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrages nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit sowie unter Einhaltung internationaler Standards. Insbesondere bei Programmierleistungen und der Zurverfügungstellung von SaaS-Diensten kann das Auftreten von Programmfehlern allerdings nicht völlig ausgeschlossen werden. Daher übernimmt das Know-Center keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software, sofern diese im Rahmen des vertraglich Vereinbarten grundsätzlich brauchbar ist. Darüber hinaus verpflichtet sich das Know-Center im Bereich der Forschung und des Consultings nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Ergebnisses oder Erfolges, sondern allein zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages.
    2. Die Gewährleistungsfrist für die Geltendmachung von Mängeln beträgt – vorbehaltlich der fristgerechten Mängelrüge nach dem folgenden Punkt – drei Monate ab Beendigung der tatsächlich durchgeführten Dienstleistungen bzw. ab Erhalt des Produkts. Die Beweislastumkehr des § 924 S 2 ABGB wird für Geschäften zwischen Unternehmern ausgeschlossen.
    3. Nach Abschluss der beauftragten Dienstleistungen bzw. Übergabe der Produkte müssen diese vom Vertragspartner des Know-Centers unverzüglich auf allfällige Fehler überprüft werden. Allfällige Mängel sind nach Leistungserbringung innerhalb von einer Woche schriftlich unter genauer Angabe und Beschreibung der Mängel dem Know-Center anzuzeigen. Sollte der Vertragspartner diesen Verpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung, Schadenersatz für Mangelschäden und Mangelfolgeschäden oder Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums über die Mangelfreiheit der Sache.
    4. Das Know-Center verpflichtet sich, die Mängelbehebung so rasch wie möglich durchzuführen. Der Vertragspartner ist demgegenüber verpflichtet, dem Know-Center den für die Mängelbeseitigung erforderlichen Zugriff zu gewähren und alle zur Mängelbeseitigung erforderlichen Untersuchungen und Maßnahmen zu gestatten. Soweit eine Mängelbeseitigung infolge eines Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht des Vertragspartners durch selbigen unmöglich oder untunlich ist, ist das Know-Center von der Pflicht zur Mängelbeseitigung befreit.
    5. Für Mängel, die – wenn auch nur teilweise – auf das Verhalten des Vertragspartners oder eines diesem zurechenbaren Dritten zurückzuführen sind, ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
    6. Das Know-Center haftet dem Vertragspartner für nachweislich durch das Know-Center rechtswidrig verursachte Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden. Dies gilt sinngemäß auch für die Haftung für Erfüllungsgehilfen des Know-Centers.
    7. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; eine Haftung besteht überdies nur bis zur Höhe der Auftragssumme.
    8. Die Haftung für Mangelfolgeschäden – insbesondere entgangener Gewinn, Kosten der Betriebsunterbrechung, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    9. Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Vertragspartner von dem Schaden Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb eines Jahres nach Eintritt des (Primär-)Schadens aufgrund des anspruchsbegründenden Ereignisses, gerichtlich geltend gemacht werden. Die Beweislast für das Verschulden des Know-Centers, das Vorliegen und die Höhe des Schadens obliegt dem Vertragspartner.
    10. Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie insbesondere Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, hoheitliche Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar, sondern entbindet die Vertragsparteien für die Dauer des Ereignisses von der Erfüllung der Vertragspflichten aus dem Vertrag. Der an der Erfüllung des Vertrages gehinderte Vertragsteil ist verpflichtet, den anderen Vertragsteil unverzüglich unter Darlegung der ihn an der Erfüllung des Vertrages hindernden Umstände zu benachrichtigen. Er wird darüber hinaus alles in seiner Macht Stehende und wirtschaftlich Vertretbare unternehmen, um das Leistungs- bzw. Abnahmehindernis unverzüglich zu beseitigen.
  7. Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit

    1. Das Know-Center verpflichtet sich, die Bestimmungen des § 6 Datenschutzgesetz einzuhalten (Datengeheimnis). Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages fort.
    2. Das Know-Center behandelt alle übertragenen, personenbezogenen Daten des Vertragspartners in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Insbesondere verpflichtet sich das Know-Center personenbezogene Daten nicht unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu erheben, aufzunehmen oder aufzubewahren, zu verändern, zu sperren oder zu löschen, die Daten Dritten bekanntzugeben oder zugänglich zu machen oder sie sonst zu nutzen. Detaillierte Informationen hierzu sind der Datenschutzerklärung des Know-Centers zu entnehmen, deren Bestimmungen hiermit zum Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemacht werden. Wenn Sie die Know-Center Datenschutzerklärung anzeigen möchtenklicken Sie bitte hier.
    3. Übergibt der Vertragspartner im Rahmen der Auftragsabwicklung personenbezogene Daten an das Know-Center, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist. Das Know-Center übernimmt keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der für den Kunden gespeicherten und verarbeiteten Daten und Inhalte. Die Zulässigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten sowie die Verarbeitung derselben durch das Know-Center sind durch den Kunden sicherzustellen. Dies gilt auch, wenn und soweit eine Änderung oder Ergänzung von kundenspezifischen Daten erfolgt.
    4. Das Know-Center ist nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten trotz der vom Know-Center vorgenommenen Maßnahmen zum Schutz der Daten des Vertragspartners gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten und Informationen zu verschaffen.
    5. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Informationen, die sie vom jeweils anderen Vertragspartner erhalten, insbesondere betreffend das gesamte geistige Eigentum, Software, Computercode, Algorithmen, Verfahren, Ideen, Angebote. Konzepte, Erfindungen, Know-how, technische und finanzielle Informationen, technische Zeichnungen, Entwicklungswerkzeuge, Techniken und alle sonstigen Geschäfts-, Produkt-, Forschungs-, Entwicklungsinformationen, als vertrauliche Informationen zu behandeln und geheim zu halten, sofern diese nicht bereits öffentlich verfügbar sind, schriftlich freigegeben wurden oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.
    6. Der Vertragspartner des Know-Centers verpflichtet sich, sämtliche vom Know-Center erhaltenen vertraulichen Informationen nur insoweit zu verwenden, als dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, und sie unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies inkludiert auch Auftragnehmer und Mitarbeiter des Vertragspartners des Know-Centers, sofern die Weitergabe der Informationen zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung nicht erforderlich ist. Der Vertragspartner des Know-Centers verpflichtet sich außerdem dazu, die missbräuchliche Verwendung von vertraulichen Informationen des Know-Centers zu verhindern.
  8. Urheberrecht

    Soweit diese AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen, gewährt keine Bestimmung dieser AGB einer Vertragspartei irgendwelche Rechte am geistigen Eigentum der jeweils anderen Vertragspartei. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte oder sonstigen Rechte an schutzfähigen Materialien bleiben alleiniges geistiges Eigentum des jeweiligen Inhabers.

  9. Schlussbestimmungen

    1. Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
    2. Der Vertrag unterliegt österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
    3. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurden, gilt als Erfüllungsort der Sitz des Know-Centers.
    4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Graz.
    5. Sämtliche Verträge über die Hauptleistung als auch etwaige Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Form.
    6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, gilt, dass dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB bzw. des gesamten Vertrags zur Folge hat. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt eine solche wirksame Bestimmung als vereinbart, wie die Vertragsparteien sie voraussichtlich vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss dieses Vertrags die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmungen bewusst gewesen wäre.